Datenbestand

Der Datenkern.

Gemessen, datiert, mit Herkunft.

Amtliche Gesetze und Gerichtsentscheidungen, jedes Original archiviert, jede Fassung erhalten, jede Beziehung belegt. Hier steht, was wir haben, wie wir zählen und was noch fehlt.

102.896Normen im Bundesrecht97 % der amtlichen Gesetze und Verordnungen erfasst
15.451Entscheidungen der Bundesgerichte18 % des amtlichen Katalogs, Import läuft täglich
394.741durchsuchbare Textabschnittemit Volltext- und Bedeutungssuche
20.212interaktive Lernfällein sieben Rechtsordnungen

Stand 5. November 2026. Gemessen, nicht geschätzt.

Rechtsräume

Sieben Rechtsordnungen.

Deutschland ist der Startmarkt. Für die anderen sechs gibt es Lerninhalte; die amtlichen Quellen erschließen wir nacheinander, jede mit eigener Prüfung von Lizenz und Abrufregeln.

DEStartmarkt

Deutschland

Civil Law, kodifiziert

Amtliche Quellen
Im Bestand, täglich
Lernfälle
11.036
AT

Österreich

Civil Law, kodifiziert

Amtliche Quellen
Geplant
Lernfälle
1.078
CH

Schweiz

Civil Law, kodifiziert

Amtliche Quellen
Geplant
Lernfälle
1.067
US

USA

Common Law, Bund und Staaten

Amtliche Quellen
Geplant
Lernfälle
4.307
CA

Kanada

Common Law, Québec Civil Law

Amtliche Quellen
Geplant
Lernfälle
934
UK

England und Wales

Common Law

Amtliche Quellen
Geplant
Lernfälle
848
AU

Australien

Common Law, Bund und Staaten

Amtliche Quellen
Geplant
Lernfälle
942

Datenweg

Wie ein Datensatz entsteht.

Ein Dienst arbeitet rund um die Uhr: Er gleicht die amtlichen Kataloge ab, lädt neue Dokumente, prüft sie und übernimmt nur, was alle Prüfungen besteht.

  1. 1

    Erfassen

    Amtliche Kataloge täglich abgleichen, jedes Original unverändert archivieren.

  2. 2

    Prüfen

    Format, Pflichtfelder und Metadaten prüfen. Widersprüche gehen in die Prüfung.

  3. 3

    Versionieren

    Jede Fassung bleibt erhalten, Abruf und Inkrafttreten getrennt.

  4. 4

    Verknüpfen

    Gesetz, Norm, Gericht und Entscheidung als Objekte mit belegten Beziehungen.

  5. 5

    Ausliefern

    Recherche, Lern-App und Datenzugang lesen denselben geprüften Bestand.

Ein Datensatz

So sieht eine Norm bei uns aus.

Wortlaut, Quelle, archiviertes Original und der Stand der zeitlichen Prüfung, sichtbar für jede Anwendung, die den Bestand nutzt.

Zählweise

Was die Zahlen bedeuten.

Normen

Einzelne Paragrafen und Artikel mit eigenem Wortlaut. Ein Gesetz besteht aus vielen Normen.

Gesetze und Verordnungen

Amtliche Quelldateien des Bundesrechts. Ein kleiner Teil wird nach fehlgeschlagenem Abruf erneut geprüft.

Entscheidungen

Veröffentlichte Entscheidungen der Bundesgerichte mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und ECLI aus dem Original.

Verweise

Zitate zwischen Dokumenten, maschinell erkannt. Ein Verweis ist noch keine fachliche Bewertung.

Ehrlich

Was noch fehlt.

Ein Datenlieferant ist nur so gut wie seine Ehrlichkeit über Lücken.

  • Zeitliche Geltung

    Inkrafttreten und Außerkrafttreten historischer Fassungen werden quellengenau ergänzt. Bis dahin beantworten wir Fragen zu früheren Rechtsständen nicht.

    In Arbeit
  • Zitatnetz

    Verweise zwischen Dokumenten sind erfasst. Die geprüfte Verknüpfung zu Objekten (Norm zitiert Norm, Urteil zitiert Urteil) folgt.

    In Arbeit
  • EU-Recht und Landesrecht

    AEUV, Grundrechtecharta und die Quellen der Bundesländer sind geprüft und vorgemerkt, aber noch nicht im Bestand.

    Geplant
  • Weitere Länder

    Österreich, Schweiz, USA, Kanada, England und Wales sowie Australien folgen mit eigenen Quellen und getrennten Beständen.

    Geplant

Datenzugang.

Für Unternehmen, Verlage, Forschung und öffentliche Stellen: strukturierter Zugriff auf den Bestand, mit Herkunft und Fassung zu jedem Datensatz.