Deutschland
Civil Law, kodifiziert
- Amtliche Quellen
- Im Bestand, täglich
- Lernfälle
- 11.036
Datenbestand
Gemessen, datiert, mit Herkunft.
Amtliche Gesetze und Gerichtsentscheidungen, jedes Original archiviert, jede Fassung erhalten, jede Beziehung belegt. Hier steht, was wir haben, wie wir zählen und was noch fehlt.
Datenbestand DeutschlandImport läuft
Stand 5. November 2026
Stand 5. November 2026. Gemessen, nicht geschätzt.
Rechtsräume
Deutschland ist der Startmarkt. Für die anderen sechs gibt es Lerninhalte; die amtlichen Quellen erschließen wir nacheinander, jede mit eigener Prüfung von Lizenz und Abrufregeln.
Civil Law, kodifiziert
Civil Law, kodifiziert
Civil Law, kodifiziert
Common Law, Bund und Staaten
Common Law, Québec Civil Law
Common Law
Common Law, Bund und Staaten
Datenweg
Ein Dienst arbeitet rund um die Uhr: Er gleicht die amtlichen Kataloge ab, lädt neue Dokumente, prüft sie und übernimmt nur, was alle Prüfungen besteht.
Amtliche Kataloge täglich abgleichen, jedes Original unverändert archivieren.
Format, Pflichtfelder und Metadaten prüfen. Widersprüche gehen in die Prüfung.
Jede Fassung bleibt erhalten, Abruf und Inkrafttreten getrennt.
Gesetz, Norm, Gericht und Entscheidung als Objekte mit belegten Beziehungen.
Recherche, Lern-App und Datenzugang lesen denselben geprüften Bestand.
Ein Datensatz
Wortlaut, Quelle, archiviertes Original und der Stand der zeitlichen Prüfung, sichtbar für jede Anwendung, die den Bestand nutzt.
§ 823 Abs. 1 BGBSchadensersatzpflicht
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.Zählweise
Einzelne Paragrafen und Artikel mit eigenem Wortlaut. Ein Gesetz besteht aus vielen Normen.
Amtliche Quelldateien des Bundesrechts. Ein kleiner Teil wird nach fehlgeschlagenem Abruf erneut geprüft.
Veröffentlichte Entscheidungen der Bundesgerichte mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und ECLI aus dem Original.
Zitate zwischen Dokumenten, maschinell erkannt. Ein Verweis ist noch keine fachliche Bewertung.
Ehrlich
Ein Datenlieferant ist nur so gut wie seine Ehrlichkeit über Lücken.
Inkrafttreten und Außerkrafttreten historischer Fassungen werden quellengenau ergänzt. Bis dahin beantworten wir Fragen zu früheren Rechtsständen nicht.
In ArbeitVerweise zwischen Dokumenten sind erfasst. Die geprüfte Verknüpfung zu Objekten (Norm zitiert Norm, Urteil zitiert Urteil) folgt.
In ArbeitAEUV, Grundrechtecharta und die Quellen der Bundesländer sind geprüft und vorgemerkt, aber noch nicht im Bestand.
GeplantÖsterreich, Schweiz, USA, Kanada, England und Wales sowie Australien folgen mit eigenen Quellen und getrennten Beständen.
GeplantFür Unternehmen, Verlage, Forschung und öffentliche Stellen: strukturierter Zugriff auf den Bestand, mit Herkunft und Fassung zu jedem Datensatz.